Before visiting this website, you should confirm that you are a qualified investor within the meaning of the Prospectus Regulation (EU) 2017/1129 of 14 June 2017.
You should make sure that the rules you are subject to allow you to subscribe to shares and/or units of the Collective Investment Schemes (“CIS”) mentioned on this website. Certain rules (including rules on public offering and/or marketing of CIS) may, depending on the country where the CIS are marketed, impact the marketing options for CIS and restrict the marketing thereof to certain types of investors.
I hereby acknowledge that I am aware of the rules applicable to me and I wish to access this website.
By accessing this website, I confirm that I have read and approved the legal notice
"Legal Information and Website Terms and Conditions of Use".
Wichtigste Erkenntnisse
Über DPAM
DPAM ist eine unabhängige aktive Vermögensverwaltungsgesellschaft und verwaltet Investmentfonds und diskretionäre Mandate im Auftrag institutioneller Kunden mit einem Gesamtvolumen von 43,3 Milliarden EUR per Dezember 2020. DPAM ist ein nachhaltiger Anleger, der innovative Pionierarbeit im Bereich verantwortlicher und nachhaltiger Investments leistet. Das Unternehmen berücksichtigt ESG in allen Anlageklassen und -themen und übernimmt zudem eine aktive Eigentümerrolle. DPAM legt mit seinem In-house-Team aus fundamentalen und quantitativen Analysten ein besonderes Augenmerk auf Research und unterstützt damit die Vermögensverwaltungstätigkeit des Unternehmens.
Internationaler kontakt:
Tomás Murillo
Head of International Sales
+32 2 287 92 71
t.murillo@degroofpetercam.com
Patricia Mast
Head of Strategic Marketing and Business Development
+32 2 287 98 36
p.mast@degroofpetercam.com
Auch 2020, ein Jahr, das aufgrund der Corona-Pandemie mit außergewöhnlichen Herausforderungen verbunden war, stellte die Stimmrechtsvertretung einen wesentlichen Bestandteil der treuhänderischen Pflicht von DPAM dar, ein verantwortungsvoller Vermögensverwalter und Aktionär im Namen der Endanleger zu sein. Hier finden Sie die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichts von DPAM zur Stimmrechtsausübung 2020:
Ophélie Mortier, Responsible Investment Strategist bei DPAM, kommentiert die Leitrichtlinien, die die Abstimmungsentscheidungen bestimmen: „In unserer 2013 verabschiedeten Abstimmungsrichtlinie haben wir die Grundsätze definiert, die unsere aktiven Abstimmungsentscheidungen prägen. Grundsätzlich sind wir bestrebt, vier Grundsätze einzuhalten: den Schutz der Aktionäre, eine solide Unternehmensführung, Transparenz und Integrität der Informationen sowie soziale und ökologische Verantwortung.“ Hugo Lasat, CEO of DPAM, erklärt dazu: „Unser Ziel ist es, Stimmrechte auf klare Weise und im besten Interesse einer nachhaltigen Entwicklung auszuüben. Aufgrund der Gesundheitskrise und ihrer wirtschaftlichen, finanziellen und sozialen Auswirkungen ist eine lebhafte Debatte über die Shareholder Governance, die sich an der Gewinnmaximierung orientiert, und die Stakeholder Governance, bei der Unternehmen eine umfassende Sichtweise auf gesellschaftliche Themen einnehmen, entstanden. Die Stakeholder-Governance gewinnt die Oberhand über die Shareholder-Governance.“
Die Grundsätze von DPAM basieren auf bestehenden Corporate-Governance-Standards und den Empfehlungen u. a. der OECD und des ICGN (International Corporate Governance Network). Darüber hinaus basieren sie auf den Grundsätzen für verantwortungsbewusstes Investieren der Vereinten Nationen, den geltenden nationalen Gesetzen, die sich aus europäischen Richtlinien und Verordnungen ableiten, den Richtlinien von Glass Lewis in ihrer Funktion als spezialisierte Firma als DPAM-Berater, den Richtlinien und Empfehlungen der TCFD (Taskforce on Climate related Financial Disclosures) sowie weiteren für die Vermögensverwalter geltenden Abstimmungsgrundsätzen, soweit sie nicht den vom ausführenden Gremium von DPAM souverän getroffenen und begründeten Entscheidungen widersprechen.
2020: DIE AUSÜBUNG VON STIMMRECHTEN GEHT UNVERMINDERT WEITER.
Während der Corona-Krise, die alle Schichten der Gesellschaft und Unternehmen schwer traf, führte DPAM seine Abstimmungsaktivitäten fort. Zu den wichtigsten Themen zählten folgende:
Gesundheit & Sicherheit sowie Vielfalt
Ophélie Mortier: „Die Corona-Pandemie führte zu mehr Aufmerksamkeit für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern, einem wichtigen Faktor im Ökosystem der Stakeholder.“
Die EU-Aktionärsrechterichtlinie II wirkte sich auf die Tagesordnungen aus, vor allem auf die Themen Vergütung, Diversität des Verwaltungsrats (insbesondere Gender-Diversität) sowie die Überwachung der ESG- und Nachhaltigkeitsrisiken. Initiativen wie Climate Action 100+ verlangen, dass das Thema Klimawandel in die höchsten Ebenen der Unternehmensführung getragen wird.
Fokus auf Europa und die USA
DPAM konzentrierte sich bei seinen Abstimmungsaktivitäten auf Europa und die USA und nahm an Aktionärsversammlungen teil, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnahmequote, wie in der Abstimmungsrichtlinie definiert, erreicht wurde.
DPAM hat an 688 Hauptversammlungen und außerordentlichen Hauptversammlungen teilgenommen, die insgesamt 9.571 Beschlüsse fassten. Diese Zahlen sind höher als in 2019. DPAM übte bei 604 Unternehmen seine Stimmrechte aus, vorwiegend in Europa und den USA. Das entspricht einem Anstieg um 5 %.
Geringe Stimmenthaltungen
Mortier weiter: „Von den 9.571 Beschlüssen, bei denen wir abgestimmt haben, haben wir uns in nur 1 % der Fälle der Stimme enthalten, was beweist, dass wir es ernst damit meinen, unserer Stimme Gehör zu verschaffen“. In 9,11 % der Fälle stimmte DPAM gegen eine Beschlussvorlage, was den Zahlen des Vorjahres entspricht. In knapp 86 % der Fälle unterstützte DPAM die Geschäftsführung, wohingegen DPAM in 10,11 % der Fälle ein negatives Votum abgab, vor allem bei Aktionärsanträgen, die sich auf die Umwelt, aber auch auf soziale Themen bezogen.
Die meisten Beschlüsse beziehen sich auf klassische Themen: Verwaltungsratsthemen, Abschlussprüfung und Jahresabschlüsse, Vergütung der Geschäftsleitung und Kapitalverwaltung.
Engagement
Mortier: „Engagement stellte auch 2020 einen wichtigen Schwerpunkt für DPAM dar. Das beinhaltete, sowohl die Zusammenarbeit bei individuellem Engagement als auch den formalen Dialog mit Unternehmen.“ DPAM hat im Jahr 2020 101 Schreiben verschickt und damit weniger als im Jahr 2019. Es könnte ein Zeichen dafür sein, dass einige Engagement-Themen allmählich zu Best Practices werden.
Die Unabhängigkeit des Verwaltungsrats und die Vergütung von Führungskräften blieben auch 2020 ein wichtiges Thema des Engagements von DPAM.
Google+