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WAS SIND DIE „GRUNDSATZAUSSAGEN ZUM KLIMA“ (SAY ON CLIMATE)?

Von Ophélie Mortier,
Responsible Investment Strategist bei DPAM

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Im Jahr 2016 lehnten die Ölkonzerne ExxonMobil und Chevron Aktionärsanträge ab, in denen sie aufgefordert wurden, die globale Erwärmung stärker zu berücksichtigen. Ein Jahr später mussten sie dieser Forderung jedoch nachgeben und waren gezwungen, ihre Klimarisikostrategie transparenter darzulegen.

Die Europäische Union und ihre SFDR-Verordnung machen im Hinblick auf die Klimarisiken stetige Fortschritte. Mehrere andere Nicht-EU-Länder haben das Klimarisiko ebenfalls zu einem systemischen Risiko gemacht, mit dem sich (fast) alle Unternehmen auseinandersetzen müssen.

Ein neuer Wendepunkt in diesem Kampf gegen die Gleichgültigkeit gegenüber dem Klimawandel ist der „Say on Climate“, der Teil der zunehmenden Rechenschaftspflicht im Bereich der sozialen Verantwortung im Allgemeinen und des Klimas im Besonderen ist. Dieser Aktionsplan ist eine Weiterführung des Vorgängers „Say on Remuneration“.

„Say on climate“ ist ein Beschluss auf der Tagesordnung von Hauptversammlungen, der vom Unternehmen selbst oder von seinen Aktionären eingebracht werden kann, um die Aktionäre jährlich über die Klimapolitik börsennotierter Unternehmen abstimmen zu lassen und so einen permanenten Dialog über Umweltfragen zu gewährleisten. Das spanische Unternehmen Ferrovial war das erste, das einen solchen Vorschlag machte. Seitdem kamen immer mehr hinzu.

Es handelt sich also um eine beratende Abstimmung. Mit anderen Worten, eine Abstimmung, die nicht rechtlich durchgesetzt werden muss. Sie hat keine bindenden Befugnisse und greift nicht in die Hierarchie und Aufgaben der verschiedenen Organe der Unternehmensführung ein. Tatsächlich sollte man bedenken, dass der Verwaltungsrat eines Unternehmens für die Strategie des Unternehmens zuständig ist, während die Aktionärsversammlung die Aufgabe hat, diese Strategie zu kontrollieren. Von Aktionären eingebrachte Beschlüsse werden regelmäßig von Unternehmen und Stimmrechtsvertretern unter dem Vorwand nicht unterstützt, es handle sich um eine Einmischung in die Rollenverteilung und die Aktionäre dürften sich nicht an die Stelle des Verwaltungsrats setzen. Welcher Nutzen lässt sich in diesem Fall angesichts der Unverbindlichkeit ableiten?

Zunächst einmal entspricht der Beschluss einer Erwartung der Anleger. Der Druck der Anleger, die Energiewende zu beschleunigen, steigt. Aktivisten wie „Follow this“ fordern eine Beschleunigung des Konzepts „Netto-Null-Emissionen“ und eine bessere Abstimmung mit dem Pariser Abkommen. Sollte der von den Aktionären eingebrachte Beschluss nicht die Unterstützung des Unternehmens finden, kann es auf der nächsten Hauptversammlung mit einer Sanktionierung rechnen. Diese Abstimmung kann in Form einer Verweigerung der Genehmigung des Jahresabschlusses, der Nicht-Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds usw. erfolgen. Mehrere Punkte, die traditionell auf der Tagesordnung von Versammlungen stehen, geben den Aktionären die Möglichkeit, ihre Unzufriedenheit mit der Unternehmensführung durch eine Gegenstimme zum Ausdruck zu bringen, und von dieser wird regelmäßig Gebrauch gemacht. Die Unzufriedenheitsquote der Aktionäre ist ein Signal, das zunehmend auch von nachhaltigen Anlegern genutzt wird und um mit Unternehmen mit der Frage, wie sie auf die Stimme ihrer Aktionäre reagieren sollen, in einen Dialog zu treten.

Des Weiteren ist die Hauptversammlung „der privilegierte Moment der Kommunikation des Unternehmens mit seinen Aktionären“. Trotz der zunehmenden Nutzung der elektronischen Stimmabgabe durch institutionelle Anleger, die verpflichtet sind, ihre Weisungen fast zehn Tage vor der Hauptversammlung bei den Depotbanken einzureichen, damit sie dem Unternehmen vor Eröffnung der Hauptversammlung bekannt sind, bleibt die Hauptversammlung in der Tat ein wesentliches Mittel der Kommunikation zwischen Aktionären und der Gesellschaft.

HIN ZU EINER SYSTEMATISIERUNG ODER GAR EINER VERPFLICHTUNG (ZWEITE STUFE)

Die aktuellen Beschlüsse sind zahlreich und zeigen auch die Vielfalt der Vorschläge von Unternehmen und Aktionären. Sie können eine Abstimmung über das Klimarisiko auf zukünftigen Hauptversammlungen betreffen oder mit anderen klimabezogenen Forderungen wie einer Verringerung der Treibhausgasemissionen etc. verbunden sein. Die „Follow this“-Bewegung fordert kurz-, mittel- und langfristige Emissionsminderungsziele und die Einbeziehung der sogenannten „Scope-Drei“-Emissionen, also von indirekten Emissionen, die durch das Produkt selbst und nicht durch dessen Produktion oder das operative Geschäft des Unternehmens entstehen.

Wie bei ihrer bisherigen „Say on Remuneration“ wäre eine jährliche Abstimmung über den Klimabericht und eine alle drei Jahre stattfindende Abstimmung über die Klimapolitik zu empfehlen. Die Standardisierung und Systematik lassen vermuten, dass der jüngste „Say on Climate“ diesem Beispiel folgen wird. Die jüngste Anordnung des niederländischen Gerichts an den Ölkonzern Royal Dutch Shell, die Reduzierung seiner Emissionen zu beschleunigen und zu verstärken, ist ein weiterer Beleg für den erfolgten Paradigmenwechsel und die Bereitschaft, sich schneller in Richtung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu bewegen.

Wir begrüßen diese Initiativen im Zusammenhang mit dem „Say on Climate“. Sie verdeutlichen das Engagement der Unternehmen für Nachhaltigkeit und Klimawandel, wenn sie von den Unternehmen selbst vorgeschlagen werden. Sie entsprechen dem globalen Trend hin zu einem größeren Bewusstsein für Klimarisiken und veranschaulichen, wie sehr diese in Geschäftsmodelle und Strategien integriert werden müssen. Ohne den Unternehmen zusätzlichen Arbeitsaufwand in Bezug auf Berichterstattung, Richtlinien usw. aufzubürden, unterstützen wir Vorschläge zu diesem Thema, in Übereinstimmung mit unserer Unterstützung der TCFD-Empfehlungen und der Gemeinschaftsinitiative Climate Action 100+.

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